Traumvilla auf Ehefrau überschreiben?

Diese zu Folie ist zwar dadurch überholt, dass das Bundesverfassungsgericht inzwischen am 17.12.2014 entscheiden hat - Aktenzeichen 1 BvL 21/12. Die Regelungen für Familienheime sind in der Entscheidung nicht behandelt worden. Dennoch ist damit zu rechnen, dass insoweit Änderungen erfolgen, wahrscheinlich ohne Rückwirkung, sodass es sich lohnen könnte noch rechtzeitig etwas zu unternehmen.
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