Was sollen wir tun? - Wege aus der Falle.

Klärung der eigenen Vermögensnachfolge
Wenn es um unsere eigene Vermögensnachfolge geht, sollten wir uns rechtzeitig beraten lassen, um unseren Hinterbliebenen Probleme mit unserem Nachlass zu ersparen. Wir sollten rechtzeitig einen Rechtsanwalt - möglichst Fachanwalt für Erbrecht - um Beratung ersuchen. Auch wird in vielen Fällen die Einschaltung des Steuerberaters erforderlich sein.

Beratung für den künftigen Erblasser

Wenn wir erfahren, dass wir etwas erben sollen, und der künftige Erblasser die Einzelheiten nicht geheim halten möchte, kann es durchaus sinnvoll sein, den künftigen Erblasser zu veranlassen, sich beraten zu lassen.

Was tun im Erbfall?

Wenn wir Erben geworden sind, sollten wir möglichst schnell klären, wie der Nachlass beschaffen ist, welche Verbindlichkeiten damit verbunden sind, ob wir persönlich an dem Nachlass überhaupt interessiert sind oder vielleicht andere Familienmitglieder daran beteiligen wollen, insbesondere ob dies womöglich mit erbschaftsteuerlichen Vorteilen möglich ist. In jedem Fall ist Eile geboten, weil die Erbausschlagungsfrist nur sechs Wochen beträgt, beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem man verlässlich erfahren hat, dass man Erbe geworden ist.