Eigene Bedürftigkeit

Für einen Erben, der Sozialleistungen bezieht, liegt eine Erbausschlagung zunächst fern. Aber auch sozialbedürftige Erben fragen sich manchmal, ob es sinnvoll ist, eine Zeit lang vom Nachlass zu leben, um dann in den Sozialleistungsbezug zurückzufallen.

Erbausschlagung

Für einen sozialbedürftigen Erben könnte eine Erbausschlagung sinnvoll sein, wenn es Kinder gibt, die vom Nachlass mehr profitieren würden und ohnehin den bedürftigen Erben unterstützen. Damit wäre dann der Nachlass der Familie erhalten. Bei kleineren Nachlässen würde man dies nicht als sittenwidrig ansehen, denn der Erblasser hätte ja mit sein Testament ja gleich die nächste Generation einsetzen können.

Abfindungsvereinbarungen vor Ausschlagung

Auch für einen sozialbedürftigen Erben kann es im Einzelfall Möglichkeiten geben, vor einer Erbausschlagung mit den an die Stelle tretenden Personen Vereinbarungen treffen, wodurch sie Versorgungsleistungen erhalten, die nicht unbedingt auf die Sozialleistungen angerechnet werden. Hinweise zu der im Einzelnen noch wenig geklärten Rechtslage finden sich im Rechtsgutachten des Deutschen Notarinstituts aus dem Jahr 2011 Abrufnummer 111766, das ich selbst im Sommer 2011 eingeholt habe.