Im Internet betrogen - Geld endgültig futsch?

Im Internet betrogen - Geld endgültig futsch?

Michael Poppe (Name vom Autor erfunden) erwirbt über eBay von einem ihm sehr vertrauenswürdig erscheinenden Verkäufer eine hochwertige HiFi-Anlage für 2.000,00 €. Nach Rechnungserteilung überweist er an diesen den Betrag. Auf die Lieferung wartet er vergeblich. Die von ihm gesetzte Nachfrist lässt der Verkäufer verstreichen. Auch auf die Androhung eines Anwalts reagiert er nicht. Kurz danach erfährt Michael Poppe, dass der Verkäufer bei eBay gesperrt ist und auch die Staatsanwaltschaft sich mit dem Verkäufer befasst. Ist das Geld futsch?

Michael Poppe sucht einen Anwalt auf. Dieser erfährt von der Staatsanwaltschaft, dass eine Mehrzahl von Anzeigen gegen den Verkäufer läuft. Das Tatbild ist immer dasselbe: Der Verkäufer hatte eine Rechnung erteilt, die Überweisung erhalten, jedoch nicht geliefert.
Der Anwalt lässt sich von Michael Poppe das Konto benennen, auf welches die Überweisung erfolgt war. Er beantragt bei dem für den Verkäufer zuständigen Amtsgericht einen dinglichen Arrest in dieses Konto und beantragt, dass dieser dingliche Arrest sogleich vollzogen, also das Konto des Verkäufers gepfändet wird. Aufgrund dieser vorläufigen Maßnahme wird das Konto des Verkäufers beschlagnahmt. Michael Poppe hat noch Glück. Das Konto ist noch nicht abgeräumt.

Zunächst kann er aber noch keine Zahlung verlangen, denn der Arrest war nur eine vorläufige Sicherungsmaßnahme.

Nun wird der zweite Schritt eingeleitet. Der Anwalt verklagt den Verkäufer und erwirkt ein Zahlungsurteil. Aufgrund dieses Zahlungsurteils wird ein neuer Beschluss erwirkt, wonach das gepfändete Guthaben des Kontos dem Anwalt von Michael Poppe zu überweisen ist.

Die Bank teilt dem Anwalt allerdings mit, die Staatsanwaltschaft habe inzwischen das Konto beschlagnahmt. Der Anwalt erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der Beschlagnahme und stellt fest, dass er schneller war als die Staatsanwaltschaft. Nach Überprüfung der Rechtslage bestätigt die Staatsanwaltschaft, dass die Pfändung von Michael Poppe vorgeht. Die Bank muss also die gepfändeten Beträge an Michael Poppes Anwalt auszahlen. Der Anwalt hatte bei dem Arrest darauf geachtet, dass nicht nur die Hauptforderung und die Zinsen, sondern auch die zu erwartenden Prozesskosten des gesamten Verfahrens bei der Pfändung berücksichtigt wurden. Aus diesem Grunde bekommt in diesem Fall Michael Poppe sein gesamtes Geld zurück und bleibt auch auf keinerlei Kosten sitzen.

Michael Poppe hatte aber nur deshalb Glück, weil er schnell war. Wer zu spät kommt, wird hier schnell bestraft:

Der Verkäufer könnte das Konto inzwischen abgeräumt haben. Hier war also darauf zu achten, ob der Verkäufer noch weitere Geschäfte getätigt hatte, von denen er noch Einnahmen erwartete. Die Staatsanwaltschaft hätte unter Umständen das Konto schneller beschlagnahmen können. Dann wäre allenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet worden und das Geld auf alle Geschädigten verteilt worden. Michael Poppe hätte dann allenfalls eine Quote bekommen, wenn nach Abzug der Verfahrenskosten noch etwas für die Gläubiger übrig geblieben wäre.


veröffentlicht im Buchholzer Blitz, Januar 2008