Eigene Schulden

Wer hohe eigene Schulden hat, die auch durch eine angefallene Erbschaft nicht verschwinden würden, könnte sich fragen, was ihm die Erbschaft dann überhaupt persönlich bringt. Auch hier kann Rechtsrat oft zu befriedigenderen Regelungen führen.

Erbausschlagung

Bei persönlicher Überschuldung des Erben liegt natürlich eine Erbausschlagung nahe. Dabei wird aber eine Rolle spielen, welche Personen durch die Erbausschlagung die neuen Erben werden. Sollten es die eigenen Kinder sein, die sich in einer besseren Situation befinden, wird man mit dieser Folge einverstanden sein. Sollten es aber Personen sein, die einen nicht in dieser Weise nahestehen, wird man diese Folge als nicht so interessant ansehen. Auch hier gibt es aber Möglichkeiten, durch Abfindungsvereinbarungen mit anwaltlicher Hilfe zu besseren Lösungen zu gelangen:

Abfindungsvereinbarungen vor Ausschlagung

Der überschuldete Erbe nimmt mit denjenigen Personen, die von seiner Ausschlagung profitieren würden, Verbindung auf und schließt mit Ihnen eine Vereinbarung, wonach diese Personen Ihnen für die Erbausschlagung Vorteile gewähren, die für seine Gläubiger nicht pfändbar sind. Solche Vereinbarungen müssen sorgfältig formuliert, aber auch zeitnah, insbesondere rechtzeitig vor Ablauf der Erbausschlagungsfrist umgesetzt werden. Sie können auch erbschaftsteuerliche Vorteile bringen, wenn Sie vor Einreichung der Erbausschlagung beim Nachlassgericht wirksam geschlossen werden. Dazu befinden sich auf dieser Website an anderer Stelle noch weitere Erläuterungen.